Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen für die Wallonische Region

Vorgehensweise

Der Rechnungshof bewertet die Umsetzung seiner Empfehlungen zwei bis drei Jahre nach dem Datum der Veröffentlichung des ursprünglichen Prüfungsberichts. Der Rechnungshof führt für diese Bewertung Untersuchungen durch und prüft für jede Empfehlung, inwieweit sie umgesetzt wurde und ob die zugrunde liegenden Probleme gelöst wurden. 

Die Weiterverfolgung durch den Rechnungshof erfolgt auf der Grundlage der Erklärungen der geprüften Behörden und der zu deren Begründung übermittelten Unterlagen. Der Rechnungshof führt keine Prüfungsarbeiten (wie Befragungen, Tests anhand einer Stichprobe von Akten, ausführliche Dokumentenanalysen) durch, um die Realität und die Qualität der eingeführten Maßnahmen zu beurteilen. Er kann beschließen, seine Weiterverfolgung auf eine Auswahl von Empfehlungen zu beschränken.

Wenn sich herausstellt, dass die Empfehlungen nicht ausreichend befolgt wurden und der Rechnungshof daher beschließt, dass eine weitere Überwachung erforderlich ist, wird diese mindestens einmal wiederholt.

Anwendung Monitor für die Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen

Seit Oktober 2022 veröffentlicht der Rechnungshof in seinen jährlichen Büchern, die auf seiner Website zugänglich sind, Artikel über die Weiterverfolgung seiner Empfehlungen nach Abschluss seiner Prüfungen der Rechtmäßigkeit/ Ordnungsmäßigkeit und der ordnungsgemäßen Verwaltung in Bezug auf die Wallonische Region. 

Seit Juni 2023 bietet der Rechnungshof über Monitor, eine Online-Anwendung , eine Übersicht über die Fortschritte in Bezug auf die Umsetzung seiner Empfehlungen. Der Monitor enthält die Weiterverfolgung der Empfehlungen, mit Ausnahme derjenigen, die in seinen Berichten über die Kontrolle der Rechnungslegungen enthalten sind. Prüfungsberichte werden nach ihrer Veröffentlichung, sieben Jahre lang im Monitor aufbewahrt. Zu jeder Empfehlung gibt der Rechnungshof den neuesten Bewertungsstand der Umsetzung an.
Die Monitordaten werden alle sechs Monate aktualisiert.

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