Audit der Humanressourcen des Gerichtspersonals
Allgemeine Versammlung vom 8. April 2015
Der Rechnungshof hat die Personalpolitik des Gerichtspersonals, d.h. des Personals der Kanzleien und der Sekretariate der Staatsanwaltschaften des FÖD Justiz analysiert, woraus sich ergab, dass innerhalb der Generaldirektion Gerichtswesen des FÖD Justiz einige Bedingungen für eine effektive interne Kontrolle der HR-Komponente nicht erfüllt sind. So sind die HR-Ziele des Managementsplans nicht auf eine Risikoanalyse der Personalsvorgänge basiert und haben die Gerichtshöfe und Gerichte keinen Zugang zur zentralen Computerdatenbank bezüglich der Laufbahn- und personenbezogenen Daten. Ansonsten sind die Stellenpläne infolge Sparmaßnahmen nicht völlig besetzt, wodurch die kontrollierten Gerichte der Meinung sind, dass sie dem heutigen Personalbedarf nicht entsprechen. Schließlich ist die interne Kontrolle der Feststellung und der Berechnung der Löhne nicht einwandfrei. Der Justizminister schließt sich den Feststellungen des Rechnungshofes an und kündigt Maßnahmen zur Abhelfung dieser Bemerkungen an.
VERFÜGBARE DOKUMENTE:
- Bericht ( Text auf Französisch )
- Bericht ( Text auf Niederländisch )
- Pressemitteilung auf Niederländisch oder auf Französisch
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