Verwaltung der krankheitsbedingten Abwesenheit im föderalen öffentlichen Dienst
Allgemeine Versammlung vom 2. Mai 2013
Im Juni 2006 reformierte der Ministerrat die Politik in Bezug auf die Kontrolle der krankheitsbedingten Abwesenheit im föderalen öffentlichen Dienst. Der Zweck dieser Reform war, über zuverlässige Zahlen verfügen zu können, die Kontrollen zu erhöhen und die krankheitsbedingte Abwesenheit in eine HRM-Politik zu integrieren. In seinem Bericht kommt der Rechnungshof zu der Schlussfolgerung, dass das vom FÖD Volksgesundheit (Medex) eingeführte Kontrollsystem den Erwartungen entspricht. Die öffentlichen Arbeitgeber sollten sich jedoch besser organisieren, um krankheitsbedingte Abwesenheiten rechtzeitig zu melden. Das Arbeitsversäumnis wegen Krankheit wird übrigens nicht systematisch verfolgt und außerdem haben die Kontrollen nur einen begrenzten direkten Effekt. Daher plädiert der Rechnungshof auch für eine periodische Revision der Kontrollraten.
VERFÜGBARE DOKUMENTE:
- Bericht ( Text auf Französisch )
- Bericht ( Text auf Niederländisch )
- Zusammenfassung auf Niederländisch oder auf Französisch
- Pressemitteilung auf Niederländisch oder auf Französisch