Rückerstattung von Mehrwertsteuergutschriften

Allgemeine Versammlung vom 21. Februar 2018

2016 hat der FÖD Finanzen Steuerpflichtigen Mehrwertsteuererstattungen in Höhe von über 13 Milliarden Euro gewährt. In seinem Bericht untersucht der Rechnungshof, ob der FÖD Finanzen die Rückzahlung der Mehrwertsteuergutschriften auf eine solche Weise organisiert, dass die Staatskasse keine Einnahmen verliert und die Mehrwertsteuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Er hat auch geprüft, inwieweit das Verfahren die gerechte und billige Behandlung der Mehrwertsteuerpflichtigen garantiert.