Steuermaßnahmen zugunsten der Steuerpflichtigen mit Zahlungsschwierigkeiten

Allgemeine Versammlung vom 29. Januar 2014

In seinem Bericht an das Föderalparlament prüft der Rechnungshof die Anwendung von sechs Maßnahmen zugunsten derjenigen, die der Einkommenssteuer für natürliche Personen unterliegen und eine Steuerschuld temporär bzw. permanent nicht begleichen können. Im Allgemeinen wendet die Steuerverwaltung die geprüften Maßnahmen korrekt an. Verbesserungen könnten jedoch vorgenommen werden, im Besonderen was das gesetzliche und verordnungsgemäße Rahmen der Maßnahmen betrifft.