Gewährung und Verwaltung der garantierten Mindestruhestandspension im öffentlichen Sektor

Allgemeine Versammlung vom 31. Oktober 2013

Der Rechnungshof veröffentlicht auf seiner Website die Ergebnisse eines Audits des internen Kontrollsystems, das von dem Pensionsdienst für den öffentlichen Sektor eingeführt ist, um Empfängern einer öffentlichen Pension den garantierten Mindestbetrag gemäss dem Gesetz zu gewähren. Der Rechnungshof kommt zum Schluss, dass die Kontrolle hauptsächlich auf die Dienstaufsicht stützt, und er erteilt Empfehlungen zur Behebung der festgestellten Mängel.