Eigenkontrolle der Anbieter der Nahrungsmittelkette – Betreuung durch die FASNK

Allgemeine Versammlung vom 1. Februar 2017

In seinem Bericht an das föderale Parlament untersucht der Rechnungshof, ob die FASNK die Ausführung der Verpflichtung in Sachen Eigenkontrolle bei den Anbietern der Nahrungsmittelkette effizient betreut. Er erteilt Empfehlungen, um die Gruppe der Anbieter durch Prüfungen der Eigenkontrollsysteme besser zu decken und den Inhalt der Inspektionen zu verbessern. Der Rechnungshof empfiehlt auch, die bei diesen Inspektionen registrierten Informationen zu ergänzen und die Betreuung der Zertifizierungsstellen, die mit der Validierung der Eigenkontrollsysteme beauftragt sind, zu verbessern.