Dienst für Vorausentscheidungen in Steuersachen - Behandlung der Vorausentscheidungen und ständigen Berichtigungen
Allgemeine Versammlung vom 13. Februar 2013
In seinem Bericht an den Föderalparlament hat der Rechnungshof die Arbeitsweise des Dienstes für Vorausentscheidungen in Steuersachen (DVE) untersucht. Der DVE ist eine autonome Abteilung des FÖD Finanzen, die mit der Bearbeitung der Anträge auf vorgezogene Entscheidungen und Steuerberichtigungen beauftragt ist. Der Rechnungshof ist der Meinung, dass der DVE ordnungsgemäß funktioniert, obwohl die Behandlung der Vorentscheidungen-Anträge und die Beziehungen mit den anderen Belgischen Steuerbehörden verbessert werden könnten. Es wäre angebracht, die “Prefiling„ d.h. die fakultative informelle Phase vor dem Antrag auf eine Vorentscheidung, wieder in der richtigen Perspektive zu stellen und einzuschränken. Darüber hinaus kann der Steuerzahler sich nicht nur an den DVE sondern auch an die traditionellen Behörden richten für Vorab-Steuerabsprachen oder spontane Erklärungen im Hinblick auf die Berichtigung von bestimmten Einkommen. Der Rechnungshof empfiehlt eine eindeutige Abgrenzung der Umständen, unter denen die traditionellen Behörden diesbezüglich eingreifen können.
VERFÜGBARE DOKUMENTE:
- Bericht ( Text auf Niederländisch )
- Bericht ( Text auf Französisch )
- Zusammenfassung auf Niederländisch oder auf Französisch
- Pressemitteilung auf Niederländisch oder auf Französisch