Pensionen mit einem ausländischen Element

Allgemeine Versammlung vom 16. März 2016

In seinem Bericht an die Abgeordnetenkammer untersucht der Rechnungshof, wie die „Pensionen mit einem ausländischen Element“ durch das Landespensionsamt (LPA) und das Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige (LISVS) behandelt werden. Diese Pensionsakten betreffen die zukünftigen Empfänger einer belgischen Pension, die im Ausland wohnen oder Pensionsrechte im Ausland erworben haben. Der Rechnungshof hat untersucht, ob die durch das LPA und das LISVS angewandten Verfahren für eine effiziente und korrekte Behandlung dieser Pensionsakten sorgen und eine transparente Dienstleistung von guter Qualität in diesem Rahmen garantieren. Er kommt zum Schluss, dass die Verfahren nicht alle Verspätungs- und Fehlerrisiken decken, was die Zuweisung und Auszahlung der Pensionen betrifft. Die durch die beiden Einrichtungen gebrauchten Instrumente zur Überwachung der (Behandlungs-)Fristen garantieren keine rechtzeitige Behandlung der Anfragen. Außerdem wird die Einhaltung der Fristen durch die Unterschiede zwischen den Zuweisungsverfahren des LPA und des LISVS für die Anfragen über eine gemischte Laufbahn behindert. Die Computerisierung der Verfahren und der Kontrollen verläuft auch mühsam ohne elektronischen Datenaustausch zwischen den Ländern und ohne Verbindung mit ausländischen Datenbanken. Der Rechnungshof weist schließlich auf einige verbesserungsfähigen Punkte hin, was die Kommunikation und die Beschwerdebearbeitung betrifft.