Gesellschaftsbeitrag

Allgemeine Versammlung vom 9. Juli 2014

Im Bericht an das föderale Parlament weist der Rechnungshof auf die Mängel in den Vorschriften und Verfahren in Bezug auf den Gesellschafsbeitrag hin. Es handelt sich um den Beitrag, den die der Gesellschaftssteuer oder Steuer der Gebietsfremden unterliegenden Gesellschaften seit dem 1. Juli 1992 zahlen. Dieser Beitrag wird von den Sozialversicherungskassen und von der Nationalen Hilfskasse eingenommen, und dem Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige (LISVS) zugeführt, damit die Globalverwaltung der Selbständigen finanziert wird. Im Jahr 2012 brachte er insgesamt 210 Mio. Euro ein. Der Rechnungshof stellte auch fest, dass die Kontrolle auf die Sozialversicherungskassen besser organisiert werden kann, und dass das System besser überwacht und bewertet werden müsste. Der Rechnungshof empfiehlt daher zu untersuchen, welche Anpassungen dafür sorgen können, dass die Einnahme des Gesellschaftsbeitrags effizienter wird, u.a. angesichts des Entscheids des Verfassungsgerichtshofs, der diesen Beitrag als Steuer qualifiziert hat.