Minimale Krankenhausdaten und zusammenhängende Registrierungssysteme
Allgemeine Versammlung vom 8. Februar 2017
In seinem Bericht für das föderale Parlament untersucht der Rechnungshof die Qualität der Registrierung der minimalen Krankenhausdaten, d.h. der Daten bezüglich Krankenhausaufenthalte, welche die Krankenhäuser registrieren und dem FÖD Volksgesundheit übermitteln müssen. Der FÖD nutzt diese Daten für die Finanzierung der Krankenhäuser sowie als Instrument für die Politikgestaltung und die wissenschaftliche Forschung. Der Rechnungshof schlussfolgert daraus, dass nicht alle Bedingungen für eine effiziente, kohärente und effektive Registrierung erfüllt sind. Er stellt ferner fest, dass der FÖD die Krankenhäuser bei dieser Registrierung, hauptsächlich wegen mangelnder Mittel, unzureichend unterstützen kann.
VERFÜGBARE DOKUMENTE:
- Bericht ( Text auf Französisch )
- Bericht ( Text auf Niederländisch )
- Zusammenfassung auf Niederländisch oder auf Französisch
- Pressemitteilung auf Niederländisch oder auf Französisch
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