Die dem Personal des FÖD Inneres gewährten Zulagen und Entschädigungen

Allgemeine Versammlung vom 16. Oktober 2013

Der Rechnungshof hat die Zulagen geprüft, die der FÖD Inneres seinem Personal gewährt. Obwohl kein großer Missbrauch festgestellt wurde, werden die vorschriftsmäßigen Bedingungen nicht immer eingehalten. Bestimmte Mitarbeiter beziehen weiterhin Zulagen wenn sie wegen Krankheit längst abwesend sind. Zulagen werden auch Mitarbeitern, die ausdrücklich keinen Anspruch darauf haben, gewährt. Die Regelung erweist sich in bestimmten Fällen überholt. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die Regelung über Arbeitzeitsgestaltung bei der zivilen Sicherheit und dem Krisenzentrum effizienter organisiert werden könnte. Er erteilt Empfehlungen zur Verbesserung der internen Kontrolle.