Einführung der neuen Besoldungslaufbahn für das Personal der föderalen öffentlichen Dienste

Allgemeine Versammlung vom 16. Januar 2019

In seinem Bericht an das föderale Parlament hat der Rechnungshof die neue Besoldungslaufbahn der föderalen Beamten untersucht. Die öffentlichen Dienste scheinen dieses schwierige Thema gut zu beherrschen. Wegen der zahlreichen Übergangsbestimmungen wird dieses Thema im Laufe der Jahre nur schwieriger werden. Ein maximaler Wissenstransfer muss deshalb gewährleistet werden. Der Gebrauch von zwei getrennten Lohnrechnern (einer für die föderalen öffentlichen Dienste und der andere für die öffentlichen Einrichtungen für soziale Sicherheit) erweist sich nicht als wirksam in diesem Bereich. Außerdem wendet der FÖD Finanzen die frühere Gesetzgebung über die Gehaltszuschläge offensichtlich nicht ordnungsgemäß an. Die auf diese Weise gewährten Vorteile werden trotzdem aufgrund einer Übergangsbestimmung noch aufrechterhalten. Schließlich betreut der FÖD Strategie und Unterstützung die neue Regelung nur in begrenztem Umfang. Der Minister für das öffentliche Amt hat Verbesserungen diesbezüglich angekündigt.