Erhebung der Erbschaftssteuer durch den FÖD Finanzen

Allgemeine Versammlung vom 16. März 2016

In seinem Bericht an das föderale Parlament hat der Rechnungshof die Erhebung der Erbschaftssteuer (ungefähr 2,5 Milliarden Euro Einnahmen für die Regionen im Jahr 2014) untersucht. Solang der Föderalstaat den Steuerdienst bezüglich der Erbschaftssteuer für mindestens eine Region auf sich nimmt, muss er für eine wirksame und effiziente Verwaltung dieses Dienstes sorgen. Die von dem Rechnungshof erteilten Empfehlungen betreffen die Kontrollen der Erbfallanmeldungen und derer Betreuung, die Verwaltung des mit den Kontrollen beauftragten Personals und den Gebrauch der Software zur Verwaltung der Erbfallanmeldungen.