Kostenerstattung bei Arzneimitteln - Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung

Allgemeine Versammlung vom 4. Dezember 2013

Der Rechnungshof hat das Erstattungsverfahren für Arzneimittel unter Berücksichtigung der von der Weltgesundheitsorganisation, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Europäischen Kommission veröffentlichten Leitlinien geprüft und bewertet. Er stellt fest, dass das Managementsystem den Anforderungen der internationalen Normen nicht genügt, und erteilt Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität, der Effizienz, der rationellen Nutzung und der Billigkeit des Erstattungsverfahrens.