Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Rechnungshof verpflichtet sich, diese Website gemäß den folgenden Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen: Gesetz vom 19. Juli 2018 über die barrierefreie Gestaltung des Zugangs zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für folgende Website:
- Website: https://www.ccrek.be
- Website: https://www.rekenhof.be
- Website: https://www.courdescomptes.be
- Website: https://www.rechnungshof.be
- Website: https://www.courtofaudit.be
Stand der Einhaltung
Diese Website entspricht noch nicht vollständig der europäischen Norm EN 301549 Version 3.2.1 (2021), die unter anderem Kriterien der Kategorien A und AA der Norm WCAG 2.1 enthält.
Infolgedessen wird diese Website als teilweise konform mit dem Gesetz vom 19. Juli 2018 über die barrierefreie Gestaltung des Zugangs zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen betrachtet.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Es wurde eine externe Überprüfung der Barrierefreiheit durchgeführt.
Diese Überprüfung bestand aus einer vereinfachten Analyse.
Den Bericht können Sie hier einsehen: https://scan.accessibility.belgium.be/nl/report/2023/www.ccrek.be/nl
Nicht barrierefreie Inhalte
- Bestimmte Bilder sind fälschlicherweise nicht als dekorativ definiert (WCAG 1.1.1).
- Das Organigramm ist ein Bild ohne angemessene alternative Beschreibung (WCAG 1.1.1).
- Das Suchfeld enthält keine ausreichende Beschriftung für die Barrierefreiheit (WCAG 1.3.1 und WCAG 4.1.2).
- Der Kontrast zwischen Textfarbe (weiß) und Hintergrundfarbe (azurblau) von verschiedenen Überschriften ist zu gering (WCAG 1.4.3).
- Auf einigen Seiten wird auf einen nicht existierenden Anker-Link verwiesen (WCAG 2.4.1).
- Die Sprache der Seite wird nicht in den Metadaten der Seite erwähnt (WCAG 3.1.1).
Im Bericht zur Barrierefreiheit wird ein Fehler irrtümlich angegeben: er weist auf das Fehlen einer Seitenüberschrift bei einigen URL, aber es handelt sich um RSS-Feeds, die keine HTML-Seiten sind und daher keine Überschrift brauchen.
Vorgeschlagene Alternativen
Für die festgestellten Barrierefreiheitsprobleme steht zurzeit noch immer keine Alternative zur Verfügung.
Ausnahmen
Diese Website enthält eine große Menge an Dokumenten, die unter Artikel 4 § 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2018 fallen, nämlich:
h) den Inhalt von Websites und mobilen Anwendungen, die als Archiv betrachtet werden können, d.h., dass sie lediglich Informationen enthalten, die nicht für aktive Verwaltungsverfahren erforderlich sind und nach dem 23. September 2019 nicht aktualisiert oder abgeändert wurden.
Contactgegevens
Haben Sie Fragen und Anmerkungen bezüglich der Barrierefreiheit unserer Website/Anwendung, kontaktieren Sie bitte:
Im Falle von Barrierefreiheitsproblemen wenden Sie sich an den Webmaster.
Wenn Sie keine Antwort erhalten oder die Antwort nicht zufriedenstellend ist, können Sie sich an den Föderalen Ombudsmann wenden:
Rue de Louvain 48/6
1000 Brüssel
contact@foderalerombudsmann.be
Website des Föderalen Ombudsmannes
Verbesserungsplan
Der Rechnungshof bereitet eine neue Website vor, die in naher Zukunft zur Verfügung stehen wird und bei deren Entwicklung mit den Anforderungen betreffend Barrierefreiheit sorgfältig Rechnung getragen wurde. Eine interne Prüfung wird durchgeführt, um die Prozesse zur Erstellung von Inhalten und Dokumenten anzupassen und damit die angeforderte Barrierefreiheit optimal berücksichtigen zu können.
Nach ihrem Start wird die neue Website einer eingehenden Barrierefreiheitsprüfung unterliegen.
Zudem wird der Rechnungshof kurzfristig untersuchen, inwieweit die im Rahmen der vereinfachten Analyse festgestellten Barrierefreiheitsfehler noch auf der heutigen Website berichtigt werden können, so dass sie barrierefrei zugänglicher wird.
Diese Erklärung wurde am 7/11/2023 verfasst.
Sie wurde letztmals am 7/11/2023 überarbeitet.