Die Verfassung Belgiens (Koordinierung vom 17. Februar 1994)
[Auszug]
Die Mitglieder des Rechnungshofes werden von der Abgeordnetenkammer für die durch Gesetz bestimmte Dauer ernannt.
Der Rechnungshof ist beauftragt mit der Prüfung und dem Ausgleich der Rechnungen der allgemeinen Verwaltung und aller, die der Staatskasse gegenüber rechenschaftspflichtig sind. Er wacht darüber, dass kein Ausgabenposten des Haushaltplanes überschritten wird und dass keine Übertragung stattfindet. Der Rechnungshof übt auch eine allgemeine Kontrolle über die Verrichtungen bezüglich der Festlegung und Beitreibung der dem Staat zukommenden Forderungen aus, Steuereinnahmen einbegriffen. Er schließt die Rechnungen der verschiedenen Verwaltungen des Staates ab und ist damit beauftragt, zu diesem Zweck alle erforderlichen Auskünfte und Rechnungsbelege zu sammeln. Die Gesamtrechnung des Staates wird der Abgeordnetenkammer mit den Bemerkungen des Rechnungshofes vorgelegt.
Die Organisation des Rechnungshofes wird durch das Gesetz geregelt.